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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2014 - L 1 KR 17/13   

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https://dejure.org/2014,12390
LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2014 - L 1 KR 17/13 (https://dejure.org/2014,12390)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.05.2014 - L 1 KR 17/13 (https://dejure.org/2014,12390)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Mai 2014 - L 1 KR 17/13 (https://dejure.org/2014,12390)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2014 - L 1 KR 17/13
    Ob eine abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (vgl. Urteil des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris RdNr. 16).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2014 - L 1 KR 17/13
    Er war bei der Klägerin, einer GmbH, tätig, einem Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die deshalb unabhängig von den als Gesellschafter dahinterstehenden juristischen oder natürlichen Personen und deren verwandtschaftlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen betrachtet werden muss (Urteil des BSG vom 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -, juris RdNr. 18).
  • BGH, 29.05.1967 - II ZR 105/66

    Zulässigkeit einer Stimmrechtsbindung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2014 - L 1 KR 17/13
    Hat er eine solche Stimmrechtsregelung nicht angestrebt oder nicht erreicht, so muss er sich damit abfinden, dass der Mehrheitsgesellschafter kraft seiner Stimmenmacht Gesellschafterbeschlüsse allein mit seiner Stimme herbeiführen kann (vgl. Urteil des BGH vom 29. Mai 1967 - II ZR 105/66 -, zitiert nach juris, Rdnr. 20).
  • BGH, 19.07.2011 - II ZR 153/09

    Auslegung des Gesellschaftsvertrags einer Publikumsgesellschaft: Entscheidung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2014 - L 1 KR 17/13
    Organisationsregelungen oder Vertrags- oder Satzungsregelungen im materiellen Sinne, d. h. korporative Regelungen wie der vorliegende GV, sind wie Rechtsnormen, also objektiv, auszulegen (Urteil des Bundesgerichtshof vom 19. Juli 2011 - II ZR 153/09 -, zitiert nach juris und Kraft/Kreuz, Gesellschaftsrecht, 11. Auflage 2000, S 38, B I 1e).
  • LSG Hamburg, 18.06.2014 - L 1 KR 83/13

    Anspruch auf Kostenerstattung für die Anfertigung orthopädischer Straßenschuhe

    Da die Berufungssumme unter dem zulässigen Wert lag, war dort eine Nichtzulassungsbeschwerde erhoben worden, die das Landessozialgericht jedoch mit Beschluss vom 10. Juni 2013 mangels Vorliegens der von § 144 Abs. 2 SGG vorausgesetzten Zulassungsgründe zurückgewiesen hat (Az.: L 1 KR 17/13 NZB).
  • SG Hamburg, 30.07.2014 - S 9 R 1294/11

    Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status und der

    Ähnlich äußert sich das LSG Berlin- Brandenburg (L 1 KR 17/13 vom 09.05.2014, juris).
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